Überblick über die Behandlung von Industrieabwässern
Der Gesetzgeber hat den Begriff „industriell“ definiert als Abwasser „aus Gebäuden oder Anlagen, in denen gewerbliche Tätigkeiten oder die Herstellung von Waren ausgeübt werden, mit Ausnahme von häuslichem Abwasser und Niederschlagswasser“. Abgesehen von der bloßen Definition kann unter industriellem Abwasser alles industrielle Prozesswasser oder Industrieabwasser verstanden werden.